Erben & Vorsorge

Die Verfassung einer letztwilligen Verfügung und die Errichtung einer Vorsorgevollmacht gehören zu einer verantwortungsbewussten Vermögensvorsorge und stellen gleichzeitig kostengünstige und widerrufliche Regelungen dar.
Ein Testament schafft klare Verhältnisse in der Vermögensaufteilung bei den Erben.

Die Errichtung einer Vorsorgevollmacht führt bei Eintritt der eigenen Entscheidungsunfähigkeit zur Vertretung durch eine Person des Vertrauens und vermeidet die Vertretung durch einen vom Gericht bestellten Erwachsenenvertreter (ehemals Sachwalter).

Bei der Abwicklung von Verlassenschaften vermitteln wir bei Erbauseinandersetzungen und helfen, die oft gegensätzlichen Interessen auch unter Berücksichtigung steuerlicher Aspekte auszugleichen. Unsere Zielsetzung liegt dabei in der Herbeiführung von ausgewogenen Kompromissen im außerstreitigen Bereich.

Umfassende Beratung und Vertretung im erbrechtlichen Bereich ist demzufolge eine unserer Kernkompetenzen.

Unsere Leistungen:

  • Erstellung von Testamenten
  • Erb- und Pflichtteilsverzichtsverträge
  • Abwicklung von Verlassenschaften
  • Vertretung von Erben
  • Erbübereinkommen
  • Vorsorgevollmacht
  • Erwachsenenvertreterverfügung
  • gesetzliche Erwachsenenvertretung
  • Patientenverfügung

Können wir Ihnen im Thema Erben und Vorsorge noch weitere Informationen zukommen lassen? Kontaktieren Sie uns und wir können Ihr Anliegen individuell behandeln.

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